Vom 21.-28.11.2010 werden die Grauen Wölfe wieder im Rahmen der Sammelwoche an Friedrichsdorfer Haustüren um eine Spende bitten. Mit dem Geld unterstützen Sie ausschließlich die ehrenamtliche Jugendarbeit der Pfadfinder, die nicht mehr alleine aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden kann und daher auf öffentliche Zuschüsse sowie Spenden hilfsbereiter Menschen angewiesen ist.
Die Pfadfinder sind durch ihr dunkelblaues Klufthemd und das blau-gelbe Halstuch erkennbar. Ab 10 Euro können wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
An dieser Stelle möchten wir uns schon einmal bei allen Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich für die Beiträge bedanken!
Hinweis: Das hessische Sammlungsgesetz ist zum 01.10.2010 außer Kraft getreten. Es ist ab sofort nicht mehr nötig, die Sammelwoche genehmigen zu lassen. Lesen Sie dazu stellvertretend die Pressemeldung des Innenministerium des Landes-Schleswig-Holstein:
[Pressemeldung] Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Haus- und Straßensammlungen künftig ohne besondere Erlaubnis
Veranstalter und Kommunen werden von Bürokratie entlastet.
(lifepr) Kiel, 25.09.2007. Die Entbürokratisierung im Innenministerium geht weiter voran. Das Sammlungsgesetz wird ersatzlos gestrichen. Von 2009 an brauchen Veranstalter von Sammlungen dann keine besondere Erlaubnis mehr. Der Landtag wird voraussichtlich in der Oktobersitzung in einem ersten Durchgang über die am Dienstag (25. September) von der Landesregierung beschlossene Aufhebung des Sammlungsgesetzes beraten.
„Das bedeutet weniger Bürokratie für Veranstalter und Kommunen“, sagte Innenminister Ralf Stegner. Das allgemeine Ordnungsrecht und strafrechtliche Bestimmungen reichten aus, die Bürger vor „schwarzen Schafen“ unter den Sammlern zu schützen. Seriöse Organisationen könnten ihre Sammlungsaktionen zertifizieren lassen, etwa durch ein Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) oder vom Deutschen Spendenrat.
Andere Bundesländer wie Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben ihre Sammlungsgesetze bereits aufgehoben. In Hessen wird das Sammlungsgesetz zum 1. Januar 2010 wegfallen.
(Pressemeldung Quelle: http://www.lifepr.de/pressemeldungen/innenministerium-des-landes-schleswig-holstein/boxid/18107 [letzte Abruf: 10.11.2010])